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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ZVG Zellstoff Vertriebs GesmbH
Ottogasse 1
A-2333 Leopoldsdorf

– nachfolgend Anbieter –

§1 Geltungsbereich

(1) Die Leistungen des Anbieters für den Online-Shop unter www.zvg-international.com erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Das Angebot in unserem Webshop richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden, Unternehmen und Freie-Berufe.

(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.

§2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Durch das Absenden der Bestellung auf unserer Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.

(2) Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch den Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail innerhalb von 2 Werktagen.

§3 Zahlung, Verzug

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Website aufgeführten Preise. Alle Preise gelten exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich der jeweils aufgeführten Versandkosten.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises ist möglich per Überweisung, sowie über den Dienst von PayPal.

§4 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

§5 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt innerhalb von 2-3 Werktagen bei einer Standardlieferung innerhalb Österreichs. Aus dem ZVG Shop liefern wir nur nach Österreich aus. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere die korrekte Angabe der Lieferadresse im Rahmen der Bestellung.

(2) Falls der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant des Anbieters seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

(3) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über.

§6 Annahmeverzug

(1) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

2) Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

§7 Gewährleistung

(1) Im Falle eines Mangels hat der Kunde die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

(2) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

(3) Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt für die Gewährleistungsansprüche des Kunden Folgendes als vereinbart: Offensichtliche Mängel müssen gegenüber dem Anbieter unverzüglich, nach Lieferung der Ware schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach deren Bekannt werden schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat.

§8 Haftungsbegrenzung

(1) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie der Erfüllungsgehilfen des Anbieters auf den nach der Art Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust Ihres Lebens.

§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Anwendbar ist österreichisches Recht, Gerichtsstand Korneuburg.

§10 Schlussbestimmung

Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.